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Kategorie Archive Liste Kategorie Archive: Wirtschaftrecht

Kündigungen - Teilkündigung - Änderungskündigung

Teilkündigung
-einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag sollen beendet werden. Der Arbeitsvertrag soll bestehen bleiben.

Änderungskündigung
-ist eine Kündigung verbunden mit einem Angebot auf Abschluß eines Arbeitsvertrages zu anderen Bedingungen
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Arbeitnehmer - Arbeitgeber

Arbeitnehmer

ist wer aufgrund eines Dienstvertrages unselbständige Dienste in persönlicher Abhängigkeit erbringt

Unterscheidung erfolgt in

Arbeiter = die vorwiegend körperliche Arbeit leisten
Angestellte = die vorwiegend geistige Arbeit leisten, leitendeAngestellte in herausgehobener Position z.B. Prokuristen

Arbeitgeber

selbständig am Markt tätig
erwerbswirtschaftlich ( Gewinnmaximierungsabsicht)
nicht erwerbswirtschaftlich (gemeinnützig)

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Arbeitsrecht - Individiumsrecht - kollektives Arbeitsrecht

 Grundgesetz - Verfassung
Individiumsrecht 
Arbeitgeber - Arbeitgeberverbände

Bundesurlaubsgesetz
Arbeitszeitgesetz

Arbeitnehmer - Betriebsrat, Gewerkschaft
Kollektives Arbeitsrecht 
Betriebsverfassungsgesetz - BVG
Tarifvertragsgesetz - TVG
Berufsbildungsgesetz - BBIG
Mitbestimmungsgesetz - MBG
Personalvertretungsgesetz - PVG
Mutterschutzgesetz - MSG
Ladenöffnungszeitengesetz  - LÖG
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TVG = Tarifvertragsgesetz

Ecklohn = Grundlohn + Zuschläge = Lohnanspruch
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Mitbestimmung - Widerrufsrecht - Informations Beratungsgesetz - Joint Management

Kollektive Interessenvertreter
Arbeitgeberverbände <–> Gewerkschaften
Arbeitgeber <–> Arbeitnehmer -> Betriebsverfassungsgesetz (Kollektives Instrument der Mitbestimmung im Unternehmen)
AG <–> Betriebsrat <–> AN
Betriebsratsversammlung vierteljährlich durch Betriebsvorsitzenden einberufen.
Bedingungen: Wahlberechtigt mit vollendeten 18ten Lebensjahr, mind. 6 Monate zugehörigkeit im Unternehmen.
Mitentscheidungsrechte
allen sozialen Angelegenheiten

Arbeitszeitregelungen
Pausenregelungen
Urlaubsregelungen
betriebliche Sozialeinrichtungen
Entlohnungsgrundsätze

Widerspruchsrecht

Kündigungen
personelle Einzelmaßnahmen

Informations und Beratungsrecht
alle wirtschaftlichen Angelegenheiten

Finanzangelegenheiten
Produktionsprogramme
Investitionen
Personalplanung

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Sonderformen des Kaufvertrages

Bürgerlicher Kauf

Vertragspartner handeln als Privatleute (BGB)

Handelskauf

Mindestens ein Vertragspartner ist Kaufmann (HGB+BGB) - einseitiger Handelskauf
Beide Vertragspartner handeln als Kaufleute - beidseitiger Handelskauf

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Bestellung - Zusendung

Bestellung

formfrei
Besteller ist an seine Bestellung gebunden
empfangsbedürftig
Widerruf muß vor oder gleichzeitig mit der Bestellung eingehen.

Zusendung

Erhält eine Privatperson oder ein Kaufmann eine unbestellte Ware, liegt ein Angebot vor.
Bei Privatpersonen zu dem eine oder keine Geschäftsbeziehung besteht, gilt Ablehnung des Angebots bei Stillschweigen.
Kaufmann zu dem bisher keine Geschäftsbeziehung bestand, so gilt Stillschweigen gilt als Ablehnung des Angebots
Erhält ein [...]

Anfrage - Angebot

Anfrage

formfrei
Zusendung von Preislisten oder Vertreterbesuch
Informationen
keine rechtliche Wirkung des Verkäufers und Käufers (keine rechtliche Bindung)

Angebot

formfrei, Abmachungen
gesetzliche Bindungsfrist unter Anwesenden solange die Unterredung dauert
gesetzliche Bindungsfrist unter Abwesenden unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwartet werden kann.
befristes Angebot (Zeit,)
Ausschluß und Einschränkung der Bindung (Selbstabholung, Freihaus, nur solange Vorrat reicht)
Willenserklärung an eine bestimmte Person unter [...]

Kaufvertrag - Bezahlung

Kaufvertrag

2 Willenserklärungen nötig. Eine Inhaltliche Übereinstimmung muß gegeben sein.
Antrag = Angebot -> Bestellung-> Lieferung
Annahme= Bestellung -> Auftragsbestätigung -> Zahlung

Bezahlung

Besitz: die tatsächliche Herrschaft über die Sache (Nutzung)
Eigentum: ist die rechtliche Herschaft über eine Sache (Verfügung)

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Lohnsteuerklassen

Lohnsteuerklasse I gilt für ledige + geschiedene AN
Lohnsteuerklasse II gilt für die in I genannten AN in deren Wohnung mind. ein Kind gemeldet ist
Lohnsteuerklasse III gilt für verheiratete AN und den Ehegatte des AN keinen Arbeitslohn bezieht
Lohnsteuerklasse IV gilt für Verheiratete AN wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen
Lohnsteuerklasse V tritt für [...]

Werbungskosten & Sonderausgaben (EkStG.§9)

Werbekosten
sind Aufwendungen die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte dienen. wie zum Beispiel

Fachliteratur
Fahrten zwischen Wohnung & Arbeitsstätte
doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen
Aufwendungen für Berufsausbildung
Arbeitskleidung, Arbeitsmittel

Sonderausgaben
sind Aufwendungen die der Lebensführung dienen.

Vorsorgeaufwendungen (AN-Beiträge zur gesetzlichen Sozialvers., Kranken.,Pflege.,Unfall., Haftpflichtoder Lebensvers.)
übrige Sonderaufwendungen (außergewöhnliche Belastungen, Schulgeld, Spenden

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