Teilkündigung
-einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag sollen beendet werden. Der Arbeitsvertrag soll bestehen bleiben.
Änderungskündigung
-ist eine Kündigung verbunden mit einem Angebot auf Abschluß eines Arbeitsvertrages zu anderen Bedingungen
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Arbeitnehmer
ist wer aufgrund eines Dienstvertrages unselbständige Dienste in persönlicher Abhängigkeit erbringt
Unterscheidung erfolgt in
Arbeiter = die vorwiegend körperliche Arbeit leisten
Angestellte = die vorwiegend geistige Arbeit leisten, leitendeAngestellte in herausgehobener Position z.B. Prokuristen
Arbeitgeber
selbständig am Markt tätig
erwerbswirtschaftlich ( Gewinnmaximierungsabsicht)
nicht erwerbswirtschaftlich (gemeinnützig)
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Grundgesetz - Verfassung
Individiumsrecht
Arbeitgeber - Arbeitgeberverbände
Bundesurlaubsgesetz
Arbeitszeitgesetz
Arbeitnehmer - Betriebsrat, Gewerkschaft
Kollektives Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsgesetz - BVG
Tarifvertragsgesetz - TVG
Berufsbildungsgesetz - BBIG
Mitbestimmungsgesetz - MBG
Personalvertretungsgesetz - PVG
Mutterschutzgesetz - MSG
Ladenöffnungszeitengesetz - LÖG
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Ecklohn = Grundlohn + Zuschläge = Lohnanspruch
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Kollektive Interessenvertreter
Arbeitgeberverbände <–> Gewerkschaften
Arbeitgeber <–> Arbeitnehmer -> Betriebsverfassungsgesetz (Kollektives Instrument der Mitbestimmung im Unternehmen)
AG <–> Betriebsrat <–> AN
Betriebsratsversammlung vierteljährlich durch Betriebsvorsitzenden einberufen.
Bedingungen: Wahlberechtigt mit vollendeten 18ten Lebensjahr, mind. 6 Monate zugehörigkeit im Unternehmen.
Mitentscheidungsrechte
allen sozialen Angelegenheiten
Arbeitszeitregelungen
Pausenregelungen
Urlaubsregelungen
betriebliche Sozialeinrichtungen
Entlohnungsgrundsätze
Widerspruchsrecht
Kündigungen
personelle Einzelmaßnahmen
Informations und Beratungsrecht
alle wirtschaftlichen Angelegenheiten
Finanzangelegenheiten
Produktionsprogramme
Investitionen
Personalplanung
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Bürgerlicher Kauf
Vertragspartner handeln als Privatleute (BGB)
Handelskauf
Mindestens ein Vertragspartner ist Kaufmann (HGB+BGB) - einseitiger Handelskauf
Beide Vertragspartner handeln als Kaufleute - beidseitiger Handelskauf
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Bestellung
formfrei
Besteller ist an seine Bestellung gebunden
empfangsbedürftig
Widerruf muß vor oder gleichzeitig mit der Bestellung eingehen.
Zusendung
Erhält eine Privatperson oder ein Kaufmann eine unbestellte Ware, liegt ein Angebot vor.
Bei Privatpersonen zu dem eine oder keine Geschäftsbeziehung besteht, gilt Ablehnung des Angebots bei Stillschweigen.
Kaufmann zu dem bisher keine Geschäftsbeziehung bestand, so gilt Stillschweigen gilt als Ablehnung des Angebots
Erhält ein [...]
Anfrage
formfrei
Zusendung von Preislisten oder Vertreterbesuch
Informationen
keine rechtliche Wirkung des Verkäufers und Käufers (keine rechtliche Bindung)
Angebot
formfrei, Abmachungen
gesetzliche Bindungsfrist unter Anwesenden solange die Unterredung dauert
gesetzliche Bindungsfrist unter Abwesenden unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwartet werden kann.
befristes Angebot (Zeit,)
Ausschluß und Einschränkung der Bindung (Selbstabholung, Freihaus, nur solange Vorrat reicht)
Willenserklärung an eine bestimmte Person unter [...]
Kaufvertrag
2 Willenserklärungen nötig. Eine Inhaltliche Übereinstimmung muß gegeben sein.
Antrag = Angebot -> Bestellung-> Lieferung
Annahme= Bestellung -> Auftragsbestätigung -> Zahlung
Bezahlung
Besitz: die tatsächliche Herrschaft über die Sache (Nutzung)
Eigentum: ist die rechtliche Herschaft über eine Sache (Verfügung)
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Lohnsteuerklasse I gilt für ledige + geschiedene AN
Lohnsteuerklasse II gilt für die in I genannten AN in deren Wohnung mind. ein Kind gemeldet ist
Lohnsteuerklasse III gilt für verheiratete AN und den Ehegatte des AN keinen Arbeitslohn bezieht
Lohnsteuerklasse IV gilt für Verheiratete AN wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen
Lohnsteuerklasse V tritt für [...]
Werbekosten
sind Aufwendungen die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte dienen. wie zum Beispiel
Fachliteratur
Fahrten zwischen Wohnung & Arbeitsstätte
doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen
Aufwendungen für Berufsausbildung
Arbeitskleidung, Arbeitsmittel
Sonderausgaben
sind Aufwendungen die der Lebensführung dienen.
Vorsorgeaufwendungen (AN-Beiträge zur gesetzlichen Sozialvers., Kranken.,Pflege.,Unfall., Haftpflichtoder Lebensvers.)
übrige Sonderaufwendungen (außergewöhnliche Belastungen, Schulgeld, Spenden
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